Instrument der Innovationsförderung über die innerbetrieblichen Prozesse hinaus
Mit der Digitalisierung und immer kürzeren Innovationszyklen Schritt zu halten, ist eine große Herausforderung für Unternehmen. Deshalb wird die fortlaufende Vernetzung, der Austausch von Wissen und der Technologietransfer, sowie die stetige Kompetenzentwicklung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit begrenzten Ressourcen, immer wichtiger, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Es hat sich gezeigt, dass der Austausch von Wissen und Technologien zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Branchen und Sektoren sowie der öffentlichen Verwaltung einen großen Mehrwert für die Innovationsfähigkeit darstellt. Insbesondere dort, wo Experten unterschiedlicher Fachrichtungen zusammentreffen, können disruptive Ideen entstehen und Horizonte erweitert werden. Von Bedeutung ist hier auch die grundlegende Öffnung des Innovationsprozesses im Sinne einer Open-Innovation-Strategie.
Technologie- und Wissenstransfer lässt sich auf vielfältige Art und Weise nutzen und fördern. Dank der digitalen Transformation entstehen auch neue, virtuelle und effizientere Möglichkeiten, miteinander in den Austausch zu kommen. Insgesamt hat sich eine große Anzahl unterschiedlicher virtueller und physischer Transferangebote entwickelt, die Wissen vermitteln oder unterschiedlichste Akteure vernetzen: von Tutorials & Trainings, Weiterbildungen, Kooperationsbörsen, über Wissenschaft-Wirtschaft-Arbeitskreise, Crowdsourcing-Angebote, regionale Cluster-Initiativen sowie themen- und technologiebezogene Hubs und Labore, bis hin zu Veranstaltungen und Messen.
Das Land Baden-Württemberg betrachtet den Technologie- und Wissenstransfer als zentrales Instrument, mit dem Unternehmen innerbetrieblich und darüber hinaus Prozesse optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit durch neue Produkte, Services und Geschäftsmodelle stärken können. In diesem Rahmen stellt auch das Land eine große Bandbreite an Transferangeboten zur Verfügung, in deren Rahmen für diverse Branchen, von der industriellen Produktion über das Handwerk bis hin zum Handel aktuelles Wissen zu wichtigen Technologien, wie der Künstlichen Intelligenz, vermittelt wird. Grundsätzlich wird sich der Transfer auch zukünftig immer stärker digitalisieren, sodass virtuelle Kommunikationswege, Plattformen und Formate stärker in den Fokus rücken. Gerade die Digitalisierung des Transfers wird dazu beitragen, über das bisher Bekannte hinaus neue Transferangebote zu entwickeln und den Zugriff auf wichtiges Expertenwissen in den verschiedensten Branchen- und Technologiefeldern auch für neue Nutzergruppen zu erleichtern.
Fördermöglichkeiten für Maßnahmen im Bereich Technologietrends und Wissenstransfer
Unterstützt werden Unternehmensgründungen, bei denen Produkte oder Dienstleistungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Die besten Gründungsideen haben die Aussicht auf Preise in Höhe von bis zu 32.000 Euro.
Gefördert werden Maßnahme für KMU, welche die Digitalisierung
Die Instututionen erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Der Zeitraum kann höchstens um 2 Jahre verlängert werden.
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Über einen Innovationsgutschein förderfähig sind zum Beispiel Recherchen und Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen oder auch der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit. Anders als bisher gibt es nicht mehr fünf, sondern nur noch drei Gutscheinlinien: Innovationsgutschein BW (maximal 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent), Innovationsgutschein Hightech BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent), Innovationsgutschein Start-up BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent).
Die Förderung soll dazu beitragen, die Implikationen der digitalen Transformation, wie etwa hinsichtlich gesellschaft- licher Akzeptanz und Nachhaltigkeitsaspekten, zu erwartender Veränderungen der Arbeitswelt oder rechtlicher Rah- menbedingungen, aufzuzeigen und zu erforschen, um Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die Politik und die Wirtschaft zu verdeutlichen. Diese können sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und internationaler Ebene gelagert sein. Die Förderaufrufe sind kompatibel mit den Zielen des Klima- und Umweltschutzes; die Basis bilden die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs)
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Bewerben können sich Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 30 % (Unternehmen 250 bis 500 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 45 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 50% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Unternehmen mit 500 bis 1000 Beschäftigten können eine Förderung im Rahmen der Kooperation mit einem KMU ebenfalls eine Förderung erhalten. Bei internationalen Kooperationen erhöhen sich die vorgenannten Sätze um 10%. Detaillierte Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und Unternehmer:innen zum Thema Technologie und Wissenstransfer.
Das Seminar bietet Ihnen kreative Impulse um die Innovationsentwicklung stärker auf den Kunden auszurichten. Mit Design Thinking und Business Model Generation lernen Sie hands-on eine der wichtigsten Methoden und Tools für eine strukturierte, kundenzentrierte Innovations- und Produktentwicklung kennen. Die Weiterbildung beinhaltet vier Präsenztage an der Hochschule der Medien in Stuttgart und eine ca 3-monatige Online-Phase als Selbststudium.
Bei erfolgreichem Abschluss inklusive Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Hochschulzertifikat (ECTS), das auch auf ein Masterstudium angerechnet werden kann.
Die Teilnahmegebühr beträgt 1200 EUR zzgl 100 EUR Prüfungsgebühr
Die Stuttgarter Produktionsakademie ist innerhalb des größten Standorts für Produktionsforschung in Europa angesiedelt – bestehend aus dem Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) sowie den Universitätsinstituten Institut für Industrielle Fertigung und Fabrikbetrieb (IFF), Institut für Steuerungstechnik der Werkzeugmaschinen (IfW) und dem Institut für Werkzeugmaschinen.
Mit den flexiblen, berufsbegleitenden Kontaktstudiengängen können Sie sich oder Ihre Mitarbeiter auf dem Fachgebiet Data Science and Business Analytics weiterbilden. Sie können aus verschiedenen Paketen wählen, die aus je drei Modulen bestehen, um sich so passgenau in Ihrem Themengebiet zu qualifizieren.
Folgende Pakete stehen zur Auswahl:
Die Teilnahmegebühr für das Paket beträgt 4200 EUR zzgl 300 EUR Prüfungsgebühr
Das Angebot dient vor allem Unternehmen aus der fertigenden Industrie, die ihre Entwicklungsprozesse digitalisieren möchten. Das betrifft beispielsweise die digitale Produktentwicklung und die digitale Fertigungsplanung. Bei der Herstellung komplexer Produkte kommt der Vorab-Simulation und Visualisierung eine immer größere Bedeutung zu – denn diese helfen entscheidend, Fehler zu vermeiden und Entwicklungsprozesse wettbewerbsfähig zu halten. In Baden-Württemberg betrifft dies viele Unternehmen, die im Maschinen- und Anlagenbau, in der Automobilbranche sowie in der Luft- und Raumfahrt tätig sind.
Vom Megatrend der Digitalisierung sind Unternehmen aller Größen und Wirtschaftszweige gleichermaßen betroffen. Im Gegensatz zu Konzernen und großen Familienunternehmen besteht bei kleinen und mittelständischen Unternehmen jedoch nach wie vor Aufholbedarf bei der Digitalisierung. Diese wettbewerbsentscheidende Entwicklung von KMU wird bisher teilweise noch unzureichend vollzogen. Die Initiative „Digitallotsen“ leistet einen Beitrag dazu, insbesondere KMU bei ihren Digitalisierungsprozessen zu begleiten und zu unterstützen.
In den Sprechstunden können sich interessierte Vertreter von KMU über neue Geschäftsmöglichkeiten und Prozesse der virtuellen Produktentwicklung und Fertigungsplanung erkundigen. Es werden Kontakte zu Ansprechpartnern im Bereich der digitalisierten Entwicklungsprozesse vermittelt und aktuelle Trends im Virtuellen Engineering sowie in Virtual Reality und Augmented Reality aufgezeigt. Die Sprechstunden finden quartalsweise in den folgenden Städten statt: Aalen, Albstadt, Freiburg, Friedrichshafen, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Stuttgart, Sankt Georgen, Tuttlingen und Ulm. Außerdem ist eine individuelle Terminabstimmung möglich.
Das Projekt „Lotsen für die Digitalisierung von Planungs- und Entwicklungsprozessen“ des VDC wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg gefördert. Ziel des Projektes ist es, mittelständische Unternehmen mit geeigneten Maßnahmen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Das VDC erarbeitet als Digitallotse weitere Maßnahmen zur konkreten Unterstützung von KMU, beispielsweise einen Virtual-Engineering-Anwendungsatlas und ein digitales Transfer- und Informationssystem. Daneben werden regionale Veranstaltungen zu Digitalisierungsthemen organisiert.
Publikationen und Studien zu Digitalisierungsthemen im Bereich Technologietrends und Wissenstransfer.
Smart Services können unseren Alltag vereinfachen. Im Gesundheitswesen kann beispielsweise eine App dazu beitragen, die Behandlungsqualität zu verbessern, indem Patientendaten sicher an die betreuenden Ärzte übertragen werden und so eine passgenaue Behandlung chronisch Kranker auch zwischen den Visiten ermöglicht wird. Ein weiteres Beispiel findet sich in der Landwirtschaft: Schon heute sind landwirtschaftliche Maschinen mit einer umfangreichen Sensorik ausgestattet, die Daten sammelt. Alle gesammelten Informationen sollen künftig mit Topologiedaten und Wetterprognosen kombiniert werden, wodurch optimale Dünge- und Erntestrategien möglich sind. So können Ressourcen geschont und gleichzeitig bessere Erträge erzeugt werden. Auch in vielen weiteren Bereichen bietet sich sowohl etablierten als auch jungen Unternehmen die Chance, durch intelligente Dienste neue Geschäftsmodelle und Produktionsprozesse zu entwickeln.
Die Entwicklung von Smart Services eröffnet zahlreicheneue Möglichkeiten für Unternehmer und Bürger: SmartServices werden nicht nur in produzierenden Betriebenerwartet, sondern in allen digital vernetzten Wirtschaftsbereichen wie z.B. der Logistik, der Energiewirtschaft, im Gesundheitswesen, im Finanzsektor und in der Medienwirtschaft. In unserem alltäglichen Leben werden bereits digitale Dienstangebote genutzt, wie zum Beispiel beim Trackingvon Paketen oder in Apps auf unseren Smartphones, um einnahegelegenes Auto über eine Car-Sharing-App zu buchenoder die aktuell günstigste Verbindung im öffentlichen Nahverkehr zu finden. Diese Dienstangebote werden umsoattraktiver und nutzerfreundlicher, je stärker eine übergreifende Vernetzung zwischen ihnen stattfindet. Dabei istbesonders wichtig, dass die Transparenz und Sicherheit im Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten immer an erster Stelle steht.
Diese Publikation entstand im Rahmen der Begleitforschung zum Programm "Smart Service Welten I" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Die beiden aktuellen Referenzarchitekturmodelle für Industrie 4.0, nämlich RAMI und IIRA, werden eingeführt. Außerdem werden die grundlegenden Standards und Normen für Software-Komponenten in vernetzten Industrieanlagen benannt. Softwarearchitekten und Systementwicklern gibt der Leitfaden damit eine Orientierung für den Umgang mit den heterogenen IT-Technologien in Industrie 4.0 und für die Gestaltung von sicheren Softwarearchitekturen in diesem anspruchsvollen Umfeld.
Beide Referenzarchitekturen verfolgen ein gemeinsames Ziel: die Schaffung eines einheitlichen Ordnungsschemas mit einer wohldefinierten Terminologie, das eine Grundlage für ein gemeinsames Verständnis zwischen verschiedenen Stakeholdern bei der Entwicklung von komplexen Technologien bietet. Generell könnte die Weiterentwicklung der Referenzarchitekturen durch eine interaktive, web-basierte Umgebung gefördert werden. Eine solche interaktive Umgebung, z. B. im Rahmen der Plattform Industrie 4.0, würde eine Möglichkeit bieten, sich mit ähnlich aufgestellten Projekten zu vernetzen, eine gemeinsame Strukturierung der technologischen Lösungen durch die Einordnung in RAMI 4.0 (bzw. IIRA 1.7) vorzunehmen und voneinander in der Entwicklung und Wiederverwendung von Technologien und bereits bestehenden Konzepten oder auch Geschäftsmodellen zu profitieren.
Bereits heute gelten HMI als Aushängeschild und Treiber für positive Nutzererlebnisse und stellen als fester Bestandteil des Maschinendesigns einen wesentlichen Wettbewerbsfaktor dar. Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen bei der konsequenten Ausrichtung ihrer Prozesse, Produkte und Geschäftsmodelle an die Bedingungen einer vernetzten digitalen Welt jedoch vor großen Herausforderungen.
Die vorliegende Studie ist Teil einer Studienreihe des Business Innovation Engineering Centers (BIEC) und unterstützt Unternehmen – insbesondere KMU – bei der Entwicklung von HMI. Dabei können Entwickler auf verschiedene digitale Werkzeuge zurückgreifen, aus welchen es das für einen konkreten Anwendungsfall Passende zu wählen gilt. Die Studie bietet Entscheidern und Entwicklern dazu zunächst einen Überblick über den aktuellen Stand von am Markt erhältlichen HMI-Lösungen. Darüber hinaus werden konkrete Entscheidungskriterien vorgestellt, praxisrelevantes Wissen zur Gestaltung von Nutzererlebnissen vermittelt und so eine systematische Orientierungshilfe beim Design- und Entwicklungsprozess gegeben.
Die Digitalisierung führt zu einer zunehmend beschleunigten Konvergenz zwischen industrieller Produktion und digitalen Produkten und Dienstleistungen. Dadurch nimmt auch die Bedeutung von Intermediären zu, die als zentrales Bindeglied in mehrseitigen Märkten mehrere Akteursgruppen über digitale Plattformen miteinander verbinden. In einem Markt, der von einer digitalen Plattform bestimmt wird, laufen die Markttransaktionen über eben diese Plattform ab bzw. wird durch diese ein datengetriebenes Gesamtsystem konstituiert. Insbesondere in den Bereichen der Produktion sind digitale Plattformen eine zentrale Schnittstelle für die Veränderung bestehender Kunden-Anbieter-Konstellationen und der Erschließung neuer Geschäftsmodelle. Das Thema betrifft aktuelle Entwicklungen in nahezu allen wirtschaftlichen Bereichen. Smart Home, Smart Grid sowie automatisiertes und vernetztes Fahren sind Beispiele dafür. Entwicklungen, die im B2C-Bereich bereits vor etwa 10-15 Jahren begonnen haben, halten jetzt Einzug im B2B-Bereich.
Die Dynamik der Veränderungen, die eine zunehmende Digitalisierung für Industrie und Dienstleistungssektor mit sich bringt, stellt für die Wirtschaft eine Herausforderung dar, erst recht aber für die Rechtsprechung. Traditionelle Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle werden durch die intelligente Vernetzung von Maschinen und Menschen ebenso disruptiv verändert, wie die darauf basierenden globalen, sehr oft Branchengrenzen überschreitenden Wertschöpfungsnetzwerke. Das Idealbild der digitalen Produktion ist durch einen hohen Automatisierungsgrad, schnelle Reaktionszeiten und optimale Prozessabläufe geprägt.
Diese "schöne neue Welt der Wertschöpfung" enthält neben vielen Chancen für mehr Produktivität und verbesserten Leistungsangeboten auch eine Reihe von Herausforderungen, die es zu beachten gilt, wenn neuartige Geschäftsmodelle erfolgreich zur Umsetzung gebracht werden sollen. Nur durch ein inhaltliches Grundverständnis der technisch gesteuerten, autonom realisierten Abläufe können Rechtsexperten mögliche Anwendungsoptionen für Rechtsnormen erkennen. Gleichzeitig können technische Systeme nur durch ein Mindestmaß an Sensibilität für juristische Fallstricke erfolgreich in Geschäftsmodelle überführt werden. Des Weiteren darf die vage Befürchtung möglicher Risiken nicht zur Innovationsbremse werden. Das Vermeiden möglicher Produktions- und Wertschöpfungsoptimierungen aufgrund unklarer Einschätzung der rechtlichen Auswirkungen wäre im internationalen Wettbewerb fatal.
Daher widmet sich dieser Leitfaden auch der internationalen Einordnung von Risiken in bestehende Rechtsnormen. Eine rechtliche Bewertung möglicher Risiken bedarf eindeutiger Beschreibungen von Prozessszenarien und der Rolle einzelner Akteure. Grundsatzfragen der Haftung für entstandene Fehler, Sachschäden oder für Verletzungen müssen durch Präzedenzfälle aus der realen Praxis entschieden werden. Erst wenn daraus anwendbare Rechtsnormen entstehen, sind Mensch-Technik-Kooperationen juristisch sicher gestaltbar.